a) der Erwerb, die Entwicklung, Planung, Bebauung, Vermietung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilienprojekten, einschließlich der Sanierung und Restaurierung von Bestandsobjekten sowie Neubau, b) die Durchführung aller hierzu erforderlichen Tätigkeiten, insbesondere der Abschluss von Bauträger-, Generalunternehmer- und Werkverträgen, c) die Verwertung des Projekts einschließlich der Abwicklung gegenüber Investoren oder Enderwerbern, d) die Durchführung von Folgeprojekten gleicher Art.