Die Personenbeförderung mit Mietwagen gemäß § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Vermittlung von Fahrdiensten sowie damit verbundene Dienstleistungen. Die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen, insbesondere im Rahmen von Vermittlungsdiensten über Mobilitätsplattformen, und die Durchführung von Fahrdienstleistungen aller Art.