Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, Wertpapieren, Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch, werden nicht ausgeübt.