Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Sozialstationen, Tages- und Kurzzeitpflegen, der ambulanten und stationären Betreuung, Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Versorgung und der Pflege von Kindern, pflegebedürftigen Jugendlichen und Erwachsenen, Kranken und Behinderten, sozial Schwachen, Pflegebedürftigen; der Einrichtung von sozialen und medizinischen Betreuungs- und Beratungsstellen; sofern die ggf. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen.