Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland, sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG bedürfen.