Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Berufsausübungsgesellschaften (vgl. §§ 49 ff. Steuerberatungsgesetz) und das Investieren in Wertpapiere.