AGAPLESION PRAXISKLINIK HAMBURG gemeinnützige GmbH
Unternehmensgegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. des § 53 Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft wird umgesetzt insbesondere durch das Gründen, Unterhalten und Betreiben von medizinischen Versorgungszentren gem. § 95 SGB V. Die Gesellschaft darf auch eine Privatkrankenanstalt im Sinne des §30 GewO betreiben. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, der medizinischen Behandlung und Versorgung nach den Grundsätzen christlicher Nächstenliebe erstreckt sich der Zweck der Gesellschaft auch auf die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies erfolgt im Rahmen der sachlichen Möglichkeiten der Gesellschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der von der Gesellschaft anzuwendenden vertraglichen Regelungen. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der ASAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der 88 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung der Wohlfahrtspflege Mittel nach Maßgabe des 8 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) als ärztlich geleitete Einrichtung, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen.