die Errichtung aller Gebäudeformen als Generalunternehmer im Gewerbe- und Wohnungsbau, die Sanierung von Objekten aller Art, die in diesem Zusammenhang erforderliche Planung, die Baubetreuung, die Errichtung von Stadtmobiliar, An- und Verkauf von (bebauten und unbebauten) Grundstücken, Verkauf von Bau- und Bauhilfsstoffen, Vermittlung von Bauleistungen sowie Tätigkeit als Generalunternehmer ohne Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung voraussetzen und der Import, Export und Handel mit Waren aller Art, soweit dieser nicht besonders erlaubnispflichtig ist, insbesondere mit Schilder-, Absperr- und Verkehrstechnik sowie Stadtmobiliar und Baubedarfsartikel