Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von zentralen Verwaltungs-, Beratungs-, Management- und Leitungsaufgaben für diese Unternehmen. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.