Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Tätigkeit als Immobilienmakler im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO).