Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zwecke der Gesellschaft sind in erster Linie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und im Katastrophenfall; sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens; die Förderung von Wissenschaft und Forschung; die Förderung der Volks- und Berufsbildung.