Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland sowie die Vornahme von Finanzanlagen aller Art für eigene Rechnung, auch soweit diese nicht in Form gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen erfolgen. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz oder anderen aufsichtsrechtlichen Vorschriften werden nicht betrieben.