Gleisbau- und Gleisinstandhaltungsarbeiten einschließlich schweiß- und metalltechnischer Leistungen sowie Ausbau-, Rückbau-, Montage- und Sanierungsarbeiten an nichttragenden Bauteilen. Es werden keine zulassungspflichtigen Handwerke gemäß Anlage A der Handwerksordnung ausgeführt.