Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion, kirchlicher Zwecke, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Kultur, der Integration, sowie mildtätiger Zwecke (steuerbegünstigte Tätigkeiten). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Gottesdiensten, religiösen Feiern und kirchlichen Veranstaltungen, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung kirchlicher und sozialer Einrichtungen, Förderung religiöser, kultureller und sozialer Projekte, Durchführung von Bildungs-, Beratungs- und Integrationsangeboten, Bereitstellung und Verwaltung von Räumlichkeiten für kirchliche und gemeinnützige Zwecke, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke.