Das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen zu erbringen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsführung, Management, Strategie, Finanzierung, Controlling, Verwaltung und Beratung, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.