a) Verwalten eigenen Vermögens b) Vermietung und Verpachtung des gesellschaftseigenen sowie gepachteten Immobilienbestandes c) zu den unter a) und b) geregelten Zwecken darf die Gesellschaft Einrichtungen und Fahrzeuge erwerben, errichten, pachten, chartern und bewirtschaften; Insbesondere Hotels, Gästehäuser und Ferienwohnungen. d) jede andere angemessene Art der kaufmännischen Nutzung des Gesellschaftsvermögens.