Die Verwaltung von eigenem und gesellschaftereigenem Vermögen einschließlich der Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, das Halten und Verwalten von bestehenden und noch zu erwerbenden Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (nicht als Dienstleistung für Dritte), sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.