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Wohlverhaltensphase: Definition & Bedeutung im Handelsrecht.

§§ 287, 295 InsO

Die Wohlverhaltensphase (auch Wohlverhaltensperiode) ist der Zeitraum zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung. Sie beträgt seit der Reform 2020 drei Jahre, in denen der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen muss.

Erklärung

Während der Wohlverhaltensphase nach §§ 287-295 InsO muss der Schuldner verschiedene Pflichten (Obliegenheiten) erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen. Die wichtigsten Obliegenheiten sind:

Der Schuldner muss einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich ernsthaft um eine solche bemühen. Selbstständige müssen Einkünfte erzielen, die einem angemessenen Dienstverhältnis entsprechen. Der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens muss an den Treuhänder abgeführt werden.

Weiterhin muss der Schuldner Vermögenszuwächse (z.B. Erbschaften) zur Hälfte herausgeben, keinen Gläubiger bevorzugen, keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründen und dem Gericht jeden Wohnsitz- und Arbeitgeberwechsel anzeigen.

Verstößt der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, kann ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das Gericht versagt die Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner schuldhaft gegen seine Obliegenheiten verstoßen hat und dadurch die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt wurde.

Rechtsgrundlage: §§ 287, 295 InsO

§ 287 InsO regelt den Antrag auf Restschuldbefreiung und die Abtretung der pfändbaren Bezüge. § 295 InsO normiert die Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?

Seit der Reform 2020 beträgt die Wohlverhaltensphase 3 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zuvor betrug die Frist 6 Jahre. Die Verkürzung gilt für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.

Darf ich während der Wohlverhaltensphase ein Unternehmen gründen?

Grundsätzlich ja, eine Selbstständigkeit ist während der Wohlverhaltensphase erlaubt. Die Einkünfte müssen jedoch einem angemessenen Dienstverhältnis entsprechen. Der pfändbare Anteil wird an den Treuhänder abgeführt. Es empfiehlt sich, den Treuhänder vorab zu informieren.