Der Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens im ln- und Ausland und von sonstigen Geschäften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Versicherungsgeschäften stehen. Den Betrieb der Lebens- und der substitutiven Krankenversicherung übernimmt die Gesellschaft nur in der Rückversicherung.