Der Gegenstand der Genossenschaft ist der Betrieb einer Wohnungsgesellschaft. Die Genossenschaft kann dazu: a) Bauten und Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. b) Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Gewerbeflächenbewirtschaftung, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.