Handel mit Kunst- und Naturstein sowie allen Bedarfsartikeln für das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk, der Abschluß von Grabvorsorge-/Grabpflege-Verträgen einschließlich der Annahme und Verwaltung diesbezüglicher langfristiger Vorauszahlung sowie die Durchführung von Bestattungen und aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.