Unternehmensgegenstand
1) Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der sozialen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. 2) Gegenstand der Genossenschaft ist die Förderung der Jugend und Altenhilfe. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Gemeinwohls im Hamburger Stadtteil Hom und die Förderung der Bewohner*innen, für die eigenen Interessen aktiv zu sein. Insbesondere soll das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen unabhängig von Nationalität, Staatsangehörigkeit sowie ethnischer und kultureller Herkunft gefördert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Person aufgrund von Geschlecht, Alter, sozialer, religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit von den Zugängen zu den Angeboten ausgeschlossen wird. 3) Der Satzungsgegenstand wird insbesondere durch den Betrieb eines Stadtteilbüros mit Aktivitäten für Unterstützungshilfen, Bildung, Begegnung und Geselligkeit verwirklicht. Hier und im gesamten Stadtteil werden interkulturelle Veranstaltungen sowie Projekte durchgeführt und unterstützt, die demokratische Partizipation, Teilhabe, Integration und Inklusion fördern. 4) Die Genossenschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern dient der Förderung der gemeinnützigen Bestrebungen ihrer Mitglieder. 5) Die Genossenschaft kann sich im Zusammenhang ihres Betriebs auch für die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG) engagieren. 6) Die Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit, die der Förderung der in §2 genannten Aufgaben dienlich sein können, sind als Zweck und Gegenstand des Geschäftsbetriebes möglich. 7) Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für gemeinnützige Zwecke entsprechend dieser Satzung verwendet werden. 8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 9) Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und m ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten. 10) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. 11) Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig, wenn sie dem gemeinnützigen Zweck und der Förderung der Mitglieder dienen.