1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte machen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, a. die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien; b. der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und Wärme oder anderen Energieformen; c. die Unterstützung und Beratung zur regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten sowie Öffentlichkeitsarbeit; d. die Betätigung als Einkaufsgenossenschaft für ihre Mitglieder für Geräte, technische Anlagen, Energie jeglicher Art und Sonstiges, auch der Abschluss von Gruppenverträgen; e. die Geschäftsbesorgung für Dritte im Bereich der Energiewirtschaft.