die Planung, Entwicklung und Errichtung sowie der Erwerb und die Ertüchtigung von lmmobilien, deren Besitz und Verwaltung für den eigenen Vermögensbestand und deren Veräußerung, die Verwaltung von Immobilien für Dritte, die Erbringung sonstiger erlaubnisfreier Dienstleistungen für Immobilien sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen. Genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO werden nicht betrieben