Alle Geschäfte im Rahmen der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft im In- und europäischen Ausland. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Geschäfte im Sinne des § 34c der Gewerbeordnung durchzuführen; der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie sie Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie allen sonstigen, eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten; die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten sowie die entgeltliche Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben, die Beratung und die entgeltliche Erbringung von Management-, Beratungs- und Dienstleistungen aller Art für Unternehmen, an den Beteiligungen oder zu den sonst konzernmäßige Beziehungen bestehen, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen gegenüber Dritten.