Sicherstellung der pneumologischen Versorgung im Freistaat Sachsen im Bedarfsfall; Abschluss von Direktverträgen mit den Kostenträgern (gesetzlich und privat); Koordination von Kooperationsverträgen ihrer Mitglieder gegenüber Krankenhäusern und sonstigen Vertragspartnern. Lokale Netzwerke zur Unterstützung der Genossenschafts-Vorhaben sund zulässig. Organisation eines pneumologischen Bereitschaftsdienstes im Rahmen der Sicherstellung der pneumologischen Versorgung im Bedarfsfall; Aufbau von gemeinsam genutzten Strukturen (z.B. Schlaflabor, Belegbetten, Rehabilitation usw.) z.B. dergestalt, dass auch Tochtergesellschaften gegründet werden dürfen