Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Beratung, die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen, der Einkauf sowie ergänzende Geschäfte ausschließlich für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), insbesondere Pensionskassen, vor allem in den Bereichen: a.) Mitgliederservice/Bestandsverwaltung, b.) IT- und datenverarbeitungstechnische Unterstützungsleistungen einschließlich IT-Sicherheit als unselbstständige Tätigkeiten, insbesondere zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, aufsichtsrechtskonformen Geschäftsbetriebs der Mitgliedseinrichtungen, c.) Interne Revision, d.) Kapitalanlage, e.) Aktuariat, f.) Risikomanagement, g.) Berichtswesen (u. a. an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)), h.) Finanzen, i.) immobilienbezogene Verwaltungs- und Steuerungsleistungen ausschließlich für Immobilien, die unmittelbar oder mittelbar dem Kapitalanlagebestand der Mitgliedseinrichtungen zuzuordnen sind, als unselbstständiger Bestandteil der in lit. d) genannten Kapitalanlagetätigkeiten, j.) Betriebsorganisation, k.) Recht im Rahmen von § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), I.) Personal, m.) Zentrale Dienste und n.) Projekte zur Anpassung von Betriebsabläufen in den vorgenannten Bereichen. Sie kann darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den beschriebenen Unternehmenszweck zu erreichen oder ihn unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Genossenschaft betreibt kein genehmigungspflichtiges Versicherungsgeschäft. Die Genossenschaft erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber ihren Mitgliedern und nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Mitgliedseinrichtungen als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung erforderlich ist. Eine auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit, die Erbringung eigenständiger Marktleistungen sowie Leistungen gegenüber Dritten sind ausgeschlossen. Sämtliche Tätigkeiten erfolgen als Hilfs-, Neben- oder Annexleistungen zu den originären Aufgaben der Mitgliedseinrichtungen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind unzulässig.