Der Erwerb, das Halten, die Bewirtschaftung, die Instandhaltung, die Modernisierung, der Ausbau und - soweit dem Genossenschaftszweck dienlich - die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Begründung und Verwaltung von Rechten an Grundstücken; die entgeltliche Überlassung von Wohnraum zur Nutzung an Mitglieder auf Grundlage der Mitgliedschaft und gesonderter Nutzungsvereinbarungen; die Bildung angemessener Rücklagen zur Sicherung des Bestandes, zur Finanzierung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie zur Stabilisierung der Nutzungsentgelte; die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen und gemeinschaftlichen Einrichtungen, soweit diese dem Zweck der Wohnraumversorgung der Mitglieder dienen.