Betreiben aller Arten der Lebensversicherung, Kapitalisierungsgeschäfte und Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen. Die Anstalt kann in der Lebensversicherung Mit- und Rückversicherung, auch außerhalb ihres Geschäftsgebietes, nehmen und geben. Außerdem kann sie Versicherungsverträge, Spar- und Bausparverträge und Geschäfte, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, anderen Unternehmen vermitteln.