Die Erfassung und Vermarktung von Milch und Milchprodukten auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitätis- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen. Bei der Vermarktung von Milch und Milchpodukten ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft diese erwerben und an Drittabnehmer weiter vermarkten oder diese als Vermittler ihrer Mitglieder mit Abnehmern Lieferverträge abschließen. Die Erzeugungs- und Qualitätsregeln werden im Milchkaufvertrag grundsätzlich mit dem Käufer vereinbart. Die Genossenschaft kann die Erzeugungs- und Qualitätsregeln, sowie die einzuhaltenden Vermarktungsvorschriften aber auch in gesonderten Bedingungen, z. B. einer Milchlieferungsordnung festlegen.