1. - der Betrieb einer Hochschule sowie von Bildungsinfrastruktur aller Art - die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung im Bereich des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, - die Beratung im Bereich des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, - die umfassende Förderung des Wissenschafts-Praxis-Transfers im Bereich des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, - die Einbringung von Forschungs- und Forschungstransferleistungen - die Einwerbung von Forschungs- und Drittmitteln, - der Aufbau von Kooperationen im Bereich des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege sowie der Forschung - die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen. 2. Die Gesellschaft richtet sich konsequent nach dem Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg.