1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Versicherungsgeschäfts in der Sparte Krankheit (Nr. 2 der Anlage Teil A zum VAG) nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarife sowie das Mit- und Rückversicherungsgeschäft gleicher Art für andere Versicherungsunternehmen. 2. Die Gesellschaft kann ferner in allen von ihr selbst nicht betriebenen Versicherungssparten Versicherungsverträge sowie Bausparverträge vermitteln.