(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch die Unterstützung und langfristige Finanzierung des Hamburger Sport-Verein e.V. und seiner Tochterunternehmen, insbesondere der HSV Fußball AG & Co. KGaA. (2) Gegenstand des genossenschaftlichen Unternehmens sind insbesondere Investitionen in Infrastrukturprojekte wie zum Beispiel dem Nachwuchsleistungszentrum, dem Volksparkstadion sowie Begegnungsorte für Fans und Mitglieder ?