Durchführung der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie Betrieb des Bauhofs und des Freibads der Gemeinde. Der Eigenbetrieb ist berechtigt, in anderen Gemeinden Ver- und Entsorgung durchzuführen und weitere Dienstleistungen anzubieten. Der Eigenbetrieb ist berechtigt, den Erwerb, die Erschließung und den Verkauf von Grundstücken aller Art vorzunehmen und entsprechend Grundstücksverkehr, -verpachtung und -verwaltung zu betreiben. Der Eigenbetrieb ist berechtigt, Wärmenetze und Glasfasernetze zu erstellen beziehungsweise zu erwerben und zu verpachten.