Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung, Vermittlung und Abrechnung von Dienstleistungen des Interim Managements, Projektmanagements und der Unternehmensberatung einschließlich aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge jeder Art abschließen sowie ihren Betrieb ganz oder teilweise in Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen.