die Vermittlung von Finanzierungen, die Vermittlung von Finanzanlagen, die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit zum Abschluss von Kauf- und Mietverträgen über Immobilien aller Art, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Vermittlung von Verträgen über Versicherungen sowie die Unternehmens- und Wirtschaftsberatung. Dies umfasst auch Tätigkeiten gemäß §§ 34c Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO, 34d Abs. 1 GewO, 34f Abs. 1 S. 1 GewO und § 34i Abs. 1 GewO.