Die Gesellschaft betreibt im In- und Ausland mittelbar und unmittelbar alle Versicherungszweige, die Lebens- und Krankenversicherung jedoch nur in der Rückversicherung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die mit den in Absatz 1 genannten Versicherungsgeschäften im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zu diesem Zweck kann sie auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, außerdem Versicherungsgeschäfte vermitteln.