Die Ausübung steuerberatender Tätigkeit im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters, sowie die Beteiligung an anderen Berufsausübungsgesellschaften auf dem Gebiet der Steuerberatung und/oder Wirtschaftsprüfung.