a) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und zum Vertrieb umweltfreundlich erzeugter Energien auf lokaler Ebene, b) die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung und zum Vertrieb klimafreundlicher Energien, c) der Vertrieb von und Handel mit klimafreundlichen Energien, d) das Erbringen von Energieberatungen und anderen Dienstleistungen, Unterstützung und Beratung in Fragen erneuerbarer Energiegewinnung, Energie- und Ressourceneffizienz und nachhaltiger Mobilität einschließlich der lnforrnation von Mitgliedern und Drillen, sowie Öffentlichkeitsarbeit in diesen Bereichen. e) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen einrichten und sich im Rahmen von § 1 Absatz 2 GenG an anderen Unternehmen beteiligen bzw. weitere Unternehmen gründen. f) Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand und Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen.