Gegenstand der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder im Sinne des § 1 GenG, insbesondere durch: - Strategisches Beteiligungsmanagement - Operative Beratung - Gemeinsame Nutzung von Software, Lizenzen, digitalen Assets, Arbeitsplätzen, Fahrzeugen - Bereitstellung von Immobilieninfrastruktur - Organisation kollektiver Versicherungslösungen, Einkaufsvorteile, Verwaltungsvorgänge