Bergische Immobilienservices eG
Unternehmensgegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen und gemeinsam angebotener Dienstleistungen und dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren, Gütern und Dienstleistungen sowie dem Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen und der Vermietung und Anmietung von Immobilien. (2) a) Gemeinschaftliche Entwicklung, Ankauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung, Bau und Betrieb von Immobilienkonzeptionen des ökologischen und biologischen sowie autarken Wohnens, Arbeitens, betreuten Wohnens, Seniorenwohnens und der Kurzzeitvermietung, sowie von Ferienanlagenkonzepten auch international; b) Immobiliennahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice, Reparaturdienstleistungen, Vermietungsdienstleistungen, Mieterbetreuung; c) Projektmanagement, Konzeptentwicklung, Beratung zu und Vermietung von Immobilien-Infrastruktur, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Beratung, Interimsmanagement, Unternehmensberatung, Kundenmanagement, Personalberatung; d) Public relations-, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen auch auf Provisionsbasis, Kundenqualifikation, Durchführung von Vertriebsveranstaltungen, Planung und Erbringung von Sponsoringdienstleistungen und Werbemaßnahmen; e) Herstellung und Vertrieb von Content, Videos, Podcasts, Publikationen, Blogs und Büchern, Vertrieb und Herstellung von Marktberichten und Analysen; f) Durchführung von Schulungen, Coachings, Workshops, Seminaren und Fortbildungen, jeglicher Art; g) Gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Reisen, Dienstleistungen, Energie, Versicherungen, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern, vor allem für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; h) Vermietung von eigenen Immobilien, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art; i) Verwertung von Lizenzen und Rechten der Mitglieder; j) Errichtung und Betrieb von energie- und wärmeerzeugenden Anlagen und Einrichtungen, Energieberatung; k) Die Beschaffung der für die Erreichung ihres Förderzwecks fehlenden Mittel durch funktionsdienliche Nebengeschäfte, wobei die Mittel ausschließlich förderzweckbezogen zu verwenden sind (sog. Nebenzweckprivileg).