die gemeinschaftliche Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; Dienstleistungen, insbesondere Bodenbearbeitung, Feldbestellung, Pflegearbeiten, Ernte, Transport, Lagerung landwirtschaftlicher Produkte, Bewirtschaftung von Tierbeständen; desweiteren kommunale Dienstleistungen, Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, landeskulturelle und touristische Leistungen. Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen sind zulässig, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind. Außerdem die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.