Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Veröffentlichungen (4)
in Höhe von jährlich € als besondere Auslagen nach §§ 4 Abs. 3 S. 2, 10 InsVV festgesetzt und ihm gemäß §§ 9 S. 2 2. Alt., 10 InsVV die Zustimmung zu erteilt, der Insolvenzmasse einen entsprechenden Vorschuss auf seine Auslagen zu entnehmen
als besondere Auslagen nach §§ 4 Abs. 3 S. 2, 10 InsVV festzusetzen und ihm gemäß §§ 9 S. 2 2. Alt., 10 InsVV die Zustimmung zu erteilen, der Insolvenzmasse einen entsprechenden Vorschuss auf seine Auslagen zu entnehme Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de bestellt worden.
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Bückeburg