Wer ein Unternehmen gründet, investiert viel Energie in den Firmennamen, das Logo und die Markenidentität. Doch ohne rechtlichen Schutz kann jeder Wettbewerber dieselbe Bezeichnung verwenden. Eine eingetragene Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sichert Ihnen das exklusive Nutzungsrecht – und schafft die Grundlage, um gegen Nachahmer vorzugehen.
1Warum Markenschutz wichtig ist
Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das alleinige Recht, einen Namen, ein Logo oder eine Kombination aus beidem für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Ohne Eintragung haben Sie zwar unter Umständen Rechte aus einer sogenannten Benutzungsmarke – diese sind jedoch schwer durchzusetzen und regional begrenzt.
Der Markenschutz bietet Ihnen konkret folgende Vorteile:
- Exklusives Nutzungsrecht: Nur Sie dürfen die Marke für die eingetragenen Klassen verwenden
- Abwehr von Nachahmern: Sie können gegen identische oder verwechselbar ähnliche Zeichen vorgehen
- Vermögenswert: Eingetragene Marken sind handelbar, lizenzierbar und können den Unternehmenswert steigern
- Vertrauenssignal: Das ®-Symbol signalisiert Kunden und Geschäftspartnern Seriosität und Professionalität
Gerade für Gründer ist eine frühzeitige Markenanmeldung sinnvoll: Wer erst nach dem Marktstart feststellt, dass der eigene Firmenname bereits geschützt ist, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsklagen und hohe Umbenennnungskosten.
2Markenarten im Überblick
Das DPMA unterscheidet verschiedene Markenformen. Die drei häufigsten für Gründer sind:
Wortmarke
Schützt einen reinen Schriftzug ohne grafische Gestaltung. Vorteil: Sie sind flexibel in der optischen Darstellung und können Schriftart, Farbe und Größe frei wählen. Beispiel: "Apple", "Siemens".
Bildmarke
Schützt ein Logo oder grafisches Element ohne Wortbestandteile. Der Schutz bezieht sich exakt auf die eingereichte Darstellung. Beispiel: der Apple-Apfel, der Nike-Swoosh.
Wort-/Bildmarke
Schützt die Kombination aus Text und Grafik in einer bestimmten Gestaltung. Häufigste Form bei Gründern, da Name und Logo gemeinsam geschützt werden. Der Schutz gilt aber nur für die konkrete Kombination.
Tipp: Viele Gründer melden sowohl eine Wortmarke als auch eine Wort-/Bildmarke an. Die Wortmarke schützt den Namen in jeder Darstellungsform, die Wort-/Bildmarke zusätzlich das spezifische Logo-Design.
3Recherche vor der Anmeldung
Bevor Sie eine Marke anmelden, ist eine gründliche Recherche unerlässlich. Das DPMA prüft bei der Anmeldung nämlich nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken existieren. Es werden nur sogenannte absolute Schutzhindernisse geprüft (z. B. ob der Begriff beschreibend ist). Kollidiert Ihre Marke mit einer älteren Eintragung, kann der Inhaber Widerspruch einlegen – und Sie verlieren die Anmeldegebühr.
Wichtige Recherche-Quellen:
- DPMA-Register (DPMAregister): Die kostenlose Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts. Hier suchen Sie nach identischen und ähnlichen deutschen Marken. Achten Sie auf den Waren- und Dienstleistungsbereich.
- TMview: Die Datenbank des EUIPO, die Marken aus über 70 Ämtern weltweit zusammenfasst – darunter alle EU-Marken und internationale Registrierungen mit Wirkung in Deutschland (IR-Marken).
- Handelsregister und Internet: Prüfen Sie auch Firmennamen im Handelsregister und Domainnamen. Unternehmenskennzeichen können ebenfalls ältere Rechte begründen.
Es genügt nicht, nur nach identischen Marken zu suchen. Auch ähnlich klingende, ähnlich aussehende oder begrifflich verwandte Marken können ein Eintragungshindernis darstellen. Im Zweifel sollten Sie einen Markenrechtsanwalt mit einer professionellen Ähnlichkeitsrecherche beauftragen.
4Anmeldung beim DPMA
Die Markenanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Am einfachsten und günstigsten ist die elektronische Anmeldung über das Online-Portal des DPMA.
Ablauf der Markenanmeldung:
Angaben zum Anmelder, zur gewünschten Markenform und zum Markenzeichen selbst
Auswahl der relevanten Nizza-Klassen, für die der Schutz gelten soll (3 Klassen in der Grundgebühr enthalten)
Die Anmeldegebühr muss innerhalb der gesetzten Frist beim DPMA eingehen
Das Amt prüft formelle Anforderungen und absolute Schutzhindernisse (z. B. beschreibende Begriffe)
Bei positivem Ergebnis wird die Marke ins Register eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht
Nach der Eintragung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Inhaber älterer Marken können in diesem Zeitraum Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Erst nach Ablauf dieser Frist ohne Widerspruch ist die Markeneintragung endgültig bestandskräftig.
5Kosten der Markenanmeldung
Die Gebühren für eine Markenanmeldung beim DPMA sind gesetzlich geregelt und damit für jeden Anmelder gleich. Die Grundgebühr beträgt 290 Euro bei elektronischer Anmeldung und deckt bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen ab.
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Anmeldegebühr (elektronisch, bis 3 Klassen) | 290 € |
| Anmeldegebühr (Papierform, bis 3 Klassen) | 300 € |
| Jede weitere Klasse | 100 € |
| Beschleunigungsantrag | 200 € |
| Verlängerungsgebühr (nach 10 Jahren, bis 3 Klassen) | 750 € |
| Professionelle Markenrecherche (optional) | 200–500 € |
Praxis-Tipp: Für die meisten Gründer reichen drei Klassen aus. Wählen Sie die Klassen sorgfältig aus, denn eine nachträgliche Erweiterung ist nicht möglich – Sie müssten eine neue Marke anmelden. Lieber eine Klasse mehr einplanen, wenn eine zukünftige Geschäftserweiterung absehbar ist.
6Schutzdauer und Verlängerung
Der Markenschutz gilt ab dem Anmeldetag für 10 Jahre. Im Gegensatz zu Patenten, die nach 20 Jahren endgültig auslaufen, kann eine Marke unbegrenzt verlängert werden – jeweils um weitere 10 Jahre. Theoretisch besteht der Markenschutz also ewig, solange die Verlängerungsgebühren bezahlt werden.
Die Verlängerung muss spätestens am letzten Tag der Schutzdauer beantragt und bezahlt werden. Eine verspätete Zahlung ist innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten gegen einen Zuschlag von 50 Euro möglich.
Benutzungszwang
Eine Marke muss innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung ernsthaft benutzt werden. Wird sie nicht verwendet, kann sie auf Antrag eines Dritten gelöscht werden (Verfall wegen Nichtbenutzung).
Markenüberwachung
Überwachen Sie aktiv den Markt und das Markenregister. Das DPMA weist Sie nicht auf Verletzungen hin – Sie müssen selbst gegen Verletzer vorgehen. Professionelle Überwachungsdienste helfen dabei.
7EU-Marke über EUIPO
Wer nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU geschützt sein möchte, kann statt der deutschen Marke eine Unionsmarke beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) in Alicante anmelden. Eine Unionsmarke gilt automatisch in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Vergleich: Deutsche Marke vs. EU-Marke
Deutsche Marke (DPMA)
- Günstiger: ab 290 Euro
- Schnellere Bearbeitung
- Geringeres Widerspruchsrisiko
- Schutz nur in Deutschland
EU-Marke (EUIPO)
- Schutz in allen 27 EU-Ländern
- Eine Anmeldung, EU-weiter Schutz
- Teurer: ab 850 Euro (1 Klasse)
- Höheres Widerspruchsrisiko (27 Länder)
Für Gründer, die zunächst nur den deutschen Markt bedienen, ist die deutsche Marke meist die bessere Wahl: günstiger, schneller und mit geringerem Widerspruchsrisiko. Wer von Anfang an international denkt oder einen Online-Shop mit EU-weitem Versand betreibt, sollte die EU-Marke in Betracht ziehen. Beide Marken lassen sich auch kombinieren.
Fazit
Die Markenanmeldung beim DPMA ist mit 290 Euro vergleichsweise günstig und schützt Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihre Wort-/Bildmarke für 10 Jahre. Der wichtigste Schritt ist die sorgfältige Recherche vor der Anmeldung: Wer hier nachlässig ist, riskiert teure Widerspruchsverfahren oder muss im schlimmsten Fall umfirmieren.
Für die meisten Gründer ist eine deutsche Wortmarke der beste Einstieg. Bei Bedarf können Sie den Schutz später durch eine Bildmarke, weitere Klassen oder eine EU-Marke erweitern. Investieren Sie frühzeitig in den Markenschutz – es ist eine der günstigsten Absicherungen für Ihr Unternehmen.
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Zur Gründungs-SucheHäufig gestellte Fragen
Was kostet es, eine Marke beim DPMA anzumelden?
Die Grundgebühr für eine elektronische Markenanmeldung beim DPMA beträgt 290 Euro und deckt bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen ab. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Bei Anmeldung in Papierform beträgt die Grundgebühr 300 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für eine professionelle Markenrecherche (200–500 Euro) und anwaltliche Beratung.
Wie lange dauert die Markenanmeldung beim DPMA?
Die Bearbeitungsdauer beim DPMA beträgt in der Regel 3 bis 8 Monate. Nach Einreichung prüft das Amt die formellen Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse. Wird kein Widerspruch erhoben und bestehen keine Beanstandungen, erfolgt die Eintragung ins Markenregister. Durch den Beschleunigungsantrag (zusätzlich 200 Euro) kann die Prüfung verkürzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer deutschen Marke und einer EU-Marke?
Eine deutsche Marke schützt ausschließlich in Deutschland und wird beim DPMA angemeldet (ab 290 Euro). Eine EU-Marke (Unionsmarke) schützt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und wird beim EUIPO angemeldet (ab 850 Euro für eine Klasse). Für Unternehmen, die nur in Deutschland tätig sind, reicht die deutsche Marke. Wer EU-weit expandieren möchte, sollte die Unionsmarke in Betracht ziehen.
Kann ich eine Marke selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?
Sie können eine Marke grundsätzlich selbst beim DPMA anmelden – die Online-Anmeldung ist auch für Laien möglich. Allerdings empfiehlt sich vorab eine professionelle Markenrecherche und markenrechtliche Beratung, um kostspielige Widerspruchsverfahren oder Abmahnungen zu vermeiden. Ein spezialisierter Anwalt kann zudem die Waren- und Dienstleistungsklassen optimal wählen.