Betrieb der Reiseversicherung in den Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Rechtsschutz- und Beistandsleistungsversicherung; Betrieb der Rückversicherung in allen Zweigen; Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zulässigen Rahmen