Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Dazu gehören insbesondere: - Das Halten und Verwalten von Wertpapieren, Beteiligungen und anderen Kapitalanlagen - die Anlage von Geldmitteln und die Erzielung von Einkünften aus Zinsen, Dividenden und sonstigen Kapitalerträgen. Die Gesellschaft übt keine gewerblichen Tätigkeiten aus die über die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens hinausgehen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben, die nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG der erweiterten Kürzung entgegenstehen.