Der Erwerb und das Halten von Geschäftsanteilen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen ?