ist die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Immobilien, von Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen jeder Art errichten, erwerben oder sich an solchen in jeder Form beteiligen sowie alle sonstigen den eigenen Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte und Handlungen vornehmen; sie darf auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten und Geschäftsführungsaufgaben übernehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.