AGAPLESION WOHNEN & PFLEGEN gemeinnützige GmbH
Unternehmensgegenstand
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusam- menwirken mit - der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften und/oder - der SYNODIS gemeinnützige GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der SYNODIS gemeinnützige GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Einkaufs-, Catering- und Reinigungsleistungen, Bau-, IT-Dienstleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, zur Förderung der Wohlfahrtspflege, zur Förderung der Religion, zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der von ihnen gemeinnützigen Tochterunternehmen betriebenen diakonischen Einrichtungen, wie Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege und des Betreuten Wohnens sowie die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege, sowie das Halten und Verwalten von Anteilen an anderen steuerbegünstigten Kapitalgesellschaf- ten.