VERZEICHNIS · AMTSGERICHTE

Insolvenzgerichte in Deutschland.

136 Amtsgerichte mit Insolvenzabteilung nach Bundesland sortiert — finden Sie Insolvenzverfahren am zuständigen Gericht.

136Amtsgerichte

Insolvenzgerichte in Deutschland: Das System der Amtsgerichte

In Deutschland sind die Amtsgerichte für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig. Die Insolvenzabteilungen der Amtsgerichte bearbeiten sowohl Regelinsolvenzverfahren als auch Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Aktuell gibt es rund 136 Amtsgerichte mit Insolvenzabteilung, verteilt auf alle 16 Bundesländer.

Wie wird das zuständige Insolvenzgericht bestimmt?

Die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts richtet sich nach dem Sitz des Schuldners (bei Unternehmen) bzw. dem Wohnsitz (bei natürlichen Personen). Maßgeblich ist dabei der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Aufgaben der Insolvenzgerichte

  • Eröffnung: Entscheidung über die Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzantrags.
  • Bestellung: Bestellung des Insolvenzverwalters und Aufsicht über das Verfahren.
  • Bekanntmachungen: Veröffentlichung aller wesentlichen Verfahrensschritte.
  • Restschuldbefreiung: Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Über InsolvenzIndex können Sie Insolvenzverfahren gezielt nach dem zuständigen Amtsgericht durchsuchen. Klicken Sie auf ein Gericht, um alle aktuellen Insolvenzverfahren dieses Gerichtsbezirks einzusehen.